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Initiative Tierwohl

12.03.2022

Jetzt anmelden!

Initiative Tierwohl Rind

In der Initiative Tierwohl Rind können Rindermäster:inne, Kälbermäster:innen und Milchviehhalter:innen (in Bezug auf Fleischproduktion) teilnehmen. Die Finanzierung erfolgt dabei anhand der Wertschöpfungskette, also vom Lebensmitteleinzelhandel/Gastronomie über die Fleischwirtschaft an die Tierhalter und Tierhalterinnen.
Rinderhalter und Rinderhalterinnen erhalten für den Mehraufwand einen Preisaufschlag auf den Marktpreis direkt von ihrem Schlachtbetrieb oder Abnehmer.

Stimme Dich daher am besten frühzeitig mit Deinem Vermarktern, Schlachtunternehmen oder Viehhändlern über die Lieferung von ITW-Tieren ab!

Preisaufschläge:
Rindermast:
Erstes Jahr der Programmlaufzeit (01.04.2022 – 31.03.2023): 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht
Zweites Jahr der Programmlaufzeit: mind. 12,83 Cent pro kg Schlachtgewicht.

Kälbermast:
Für die Kälbermast wurde kein einheitlicher Preisaufschlag vereinbart. Dieser muss bilateral vereinbart werden.

Milchviehbetriebe:
4 Cent pro kg Schlachtgewicht
Wichtig: Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen, erhalten kein Tierwohlentgelt für ihre Milch. Um die Milch ebenfalls vergütet zu bekommen, sollten sich Milchviehhalter und Milchviehalterinnen an ihre Molkerei bzw. an die Anbieter von Tierwohlprogrammen für milchviehhaltende Betriebe wenden.

Anforderungen an die Tierhaltung:
Die Grundvoraussetzung ist die Teilnahme am QS-System. Die Basiskriterien für ITW entsprechen den Kriterien aus dem QS-Leitfaden Landwirtschaft Rinderhaltung in den Bereichen Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit. Zudem ist die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring und dem QS-Schlachtbefunddatenprogramm verpflichtend. Die Kriterien ITW Rind umfassen u.a. „vergrößertes Platzangebot“, „Sauberkeit der Tiere“, „intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung“ und „Weiterbildungsmaßnahmen“.
Zusätzlich steht das Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ im Fokus. Da in der Rindermast der Einbau von Scheuermöglichkeiten aus Arbeitsschutzgründen nur möglich ist, wenn keine Tiere in der Bucht sind oder die Tiere jünger als 6 Monate als sind, ist dieses Kriterium erst ab dem 1. April 2023 verpflichtend.
Für Kälbermast und Milchviehbetriebe ist dieses Kriterium bereits zum Start verpflichtend.

Ein Betrieb wird in der dreijährigen Laufzeit 6 Mal auditiert:
1. Programmaudit zum Start
2. Zwei Bestätigungsaudits
3. 1 Mal pro Jahr unangekündigter Bestandscheck

Anmeldung ab dem 15. März 2022!
Zu Anmeldung gibt jeder Betrieb einen Umsetzungstermin an. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle Kriterien vollumfänglich eingehalten werden müssen. Der Umsetzungszeitpunkt kann ab dem 01. April 2022 frei gewählt werden.
Wie aus dem QS-System bekannt kannst Du Dich über uns als Bündler registrieren lassen.

Alle Informationen zur Initiative Tierwohl Rind findest Du hier. Bei Fragen rund um das Programm, die Anmeldung und die Anforderungen steht Dir Christiane Meyer gerne zur Verfügung. Du erreichst sie telefonisch unter der 0481-85077 20 oder per Mail an meyer@mr-agrarnetz.de.

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