13.01.2022
Eine wesentliche Änderung der Düngeverordnung 2020 besteht aus dem Wegfall des Nährstoffvergleiches für N und P.
Jedoch ist die Aufzeichnung aller tatsächlich durchgeführten Düngemaßnahmen an Gesamtstickstoff und Phosphat verpflichtend, hierzu gehört auch dass die Schlagbezeichnung sowie die Bewirtschaftungsgröße in Hektar (Nettofläche) dargestellt wird.
Bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln ist neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff zu dokumentieren.
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl, der auf der Weide gehaltenen Tiere, nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen. Die aufgebrachten Mengen der Nährstoffe sind bis zum Ablauf des 31. März des auf die Ausbringung folgenden Kalenderjahres zu einer jährlichen betrieblichen
Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes zusammenzufassen.
Die jährliche betriebliche Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes (Summe der tatsächlichen Düngung) ist erstmals zum 31. März 2022 vorzulegen.