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Düngeverordnung

15.07.2022

Stoffstrombilanz und ENDO-SH

Düv

Die Stoffstrombilanz, angelehnt an die Hoftorbilanz, wurde über das in Kraft getretene Düngegesetz verpflichtend eingeführt. Bisher sind folgend aufgeführte landwirtschaftliche Betriebe davon betroffen:

  • Tierhaltende Betriebe mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GV je Hektar
  • Tierhaltende Betriebe, welche die eben genannten Vorgaben unterschreiten, aber außerhalb des Betriebes anfallende Wirtschaftsdünger von über 750 kg Gesamtstickstoff aufnehmen
  • Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit viehhaltenden Betrieben oder sonst außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird

Ab 2023 gilt diese Verordnung auch für:

  • Alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 GV je Betrieb
  • Betriebe, welche die eben genannten Vorgaben unterschreiten, aber außerhalb des Betriebes anfallende Wirtschaftsdünger von über 750 kg Gesamtstickstoff aufnehmen
  • Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit viehhaltenden Betrieben oder sonst außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird

Vor der ersten Erstellung der jährlichen, betrieblichen Stoffstrombilanz müssen Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen zunächst festlegen, ob sich die Bilanzierung auf das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr beziehen soll. Danach haben Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen maximal sechs Monate nach Ablauf des Bezugsjahres Zeit eine Stoffstrombilanz erstellen zu lassen (LKSH RICHTWERTE FÜR DIE DÜNGUNG 2021).

Wir übernehmen die Erstellung Eurer Stoffstrombilanz!

Da wir mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen aufgrund der zusätzlichen Bearbeitungen der Stoffstrombilanzen am Anfang des Jahres 2023 rechnen, frage rechtzeitig nach Erfassungsbögen, damit wir Deine Stoffstrombilanz fristgerecht bearbeiten können. Daher müssen uns bis sechs Wochen vor dem Fristablauf (Kalenderjahr Fristablauf 30.Juni; Wirtschaftsjahr Fristablauf 31.12.) alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Für Betriebe, die sich kurzfristig dazu entscheiden eine Stoffstrombilanz erstellen zu lassen, erlauben wir uns einen zusätzlichen Mehraufwand von 20 % in Rechnung zu stellen. Wir fangen bereits jetzt an alle notwendigen Unterlagen zu sammeln.

Verpflichtende elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation ab 2023 

Brandneu ist die elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation/Meldeprogramm Wirtschaftsdünger SH (ENDO-SH). Die Meldung muss erstmalig bis zum 31.03.2023 für alle Betriebe vorliegen, die zur Erstellung dieser Dokumente nach Düngeverordnung verpflichtet sind. Das digitale Meldesystem wurde eingeführt, weil die EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie gefordert hat. Das System dient somit der Erfassung einer landesweiten Datengrundlage hinsichtlich Nährstoffbedarf und -Einsatz. Der Zugang in das Programm erfolgt analog zum Sammelantrag (INET) über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN.

Weitere Informationen findest Du unter anderem hier.

Bei Fragen rund um die DüV sowie der Stoffstrombilanz und ENDO-SH steht Dir unser Team gerne zur Verfügung! 

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