09.06.2020
Du erhälst nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung mehr? – LandEnergie hat da was für dich
Mit dem Jahr 2021 erhalten die ersten Photovoltaikanlagen keine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz mehr. Da der Netzbetreiber nicht mehr verpflichtet ist, den eingespeisten Strom zu vergüten, fällt eine wichtige Erlösquelle weg. Um die Anlage weiterzubetreiben gibt es verschiedene Möglichkeiten.
In den meisten Fällen wird die Umstellung auf Überschusseinspeisung die sinnvollste Alternative sein. In Verbindung mit einer Speichertechnik oder der Umwandlung der überschüssigen Energie in Wärme oder Kälte kann ein hoher Anteil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden. Aktuell sind Batteriespeichersysteme jedoch noch sehr teuer und nur in seltensten Fällen wirtschaftlich. Dies ändert sich, wenn die Anlage keine Förderung mehr erhält und das Speichersystem den Eigenverbrauch steigern kann. Somit kann der Strombezug und die damit verbunden Kosten reduziert werden.
Soll weiterhin Strom ins Netz eingespeist werden ist ein Abnehmer für den überschüssigen Strom notwendig. Deshalb arbeitet LandEnergie, die Strommarke des Maschinenrings, mit Hochdruck an einer Lösung. „Wir sind gerade dabei eine Stromgemeinschaft aufzubauen“ beschreibt Raphael Haug das Projekt. Der intelligente Zähler ist so etwas wie die Eintrittskarte in diese Gemeinschaft. „Den Strom, den ein Landwirt zu viel hat“, erklärt Raphael Haug, „soll ein anderer Landwirt, der ihn benötigt, nutzen können.“
LandEnergie stellt die zuverlässige Stromversorgung mit über 20 Jahren Erfahrung am Energiemarkt sicher. Mit der Stromgemeinschaft von LandEnergie ist der Weiterbetrieb der Anlage auch ohne Einspeisevergütung möglich.